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IMPRESSUM

Dr. Jürgen Kuhn
Unternehmensberatung im Gesundheitswesen
Einzelkaufmann

Geschäftssitz:
Dynamostraße 13
68165 Mannheim

Telefon: 0621 43855 202
E-Mail: mail[at]jkuhn.de (Bitte ersetzen Sie [at] durch @)
Internet: www.jkuhn.de

USt-IdNr. DE262970665
Gerichtsstand: Mannheim



ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB), Stand: 1.2.2010
(Die AGB stehen auch als Download im pdf-Format zur Verfügung. Zum Öffnen benötigen Sie den Adobe Reader).
Inhalt
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Geltungsbereich
Durchführung des Auftrags
Änderungen des Leistungsumfangs
Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Schutz- und Nutzungsrechte; Weitergabe von Arbeitsergebnissen an Dritte
Vergütung; Verzugsfolgen; Aufrechnungsausschluss
Abnahme und Gewährleistung
Haftung
Schutzrechte Dritter
Vertraulichkeit; Datenschutz
Kündigung
Herausgabe von Unterlagen und sonstigen Informationsträgern
Vertragsbestandteile; Schriftformerfordernis
Anzuwendendes Recht; Gerichtsstand
Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten
1 Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge zwischen Dr. Jürgen Kuhn, Unternehmensberatung im Gesundheitswesen („Dr. Kuhn“) und seinen Auftraggebern über Beratungs- und/oder andere Leistungen, soweit keine abweichenden Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch durch Dr. Kuhn nicht Vertragsbestandteil.
2 Durchführung des Auftrags
2.1 Dr. Kuhn wird vertraglich geschuldete Leistungen mit der im Verkehr üblichen Sorgfalt sowie unter Berücksichtigung des Standes der Technik zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses erbringen.
2.2 Dr. Kuhn erfüllt den Beratungsauftrag selbst oder bietet dem Auftraggeber die Erfüllung durch andere angemessen qualifizierte Berater an. Diese qualifizierten Berater können Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer von Dr. Kuhn sein. Der Einsatz von Mitarbeitern oder Unterauftragnehmern erfolgt nur bei Zustimmung des Auftraggebers. Wenn eingesetzte Berater aus betrieblichen Gründen durch andere angemessen qualifizierte Berater ersetzt werden müssen, wird Dr. Kuhn den Auftraggeber hiervon rechtzeitig unterrichten und die notwendigen Informationen über Person und Qualifikation der statt dessen zum Einsatz kommenden Berater zur Verfügung stellen.
2.3 Mitarbeiter und Unterauftragnehmer von Dr. Kuhn unterstehen ausschließlich dem Weisungsrecht von Dr. Kuhn. Dr. Kuhn wird dafür Sorge tragen, dass seine Mitarbeiter und Unterauftragnehmer die ihm bekannt gegebenen betrieblichen Sicherheitsvorschriften des Auftraggebers befolgen.
2.4 Termine und Zeitangaben, auf die im Vertrag Bezug genommen wird, dienen – soweit sich aus dem Vertrag nicht eindeutig etwas anderes ergibt – nur Planungszwecken und sind nicht rechtlich verbindlich.
3 Änderungen des Leistungsumfangs
3.1 Ein auf Änderung des Leistungsumfangs gerichtetes Verlangen einer Vertragspartei ist schriftlich an den vertraglich benannten Ansprechpartner der jeweils anderen Vertragspartei zu richten. Änderungen des Leistungsumfangs werden erst mit Unterzeichnung einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien verbindlich.
3.2 Dr. Kuhn kann die Prüfung von Änderungswünschen davon abhängig machen, dass hierfür eine gesonderte Vergütung bezahlt wird.
4 Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Sofern Dr. Kuhn beim Auftraggeber tätig wird, schafft der Auftraggeber dafür als wesentliche Vertragspflicht rechtzeitig und unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre und hält diese während der Dauer der Leistungserbringung aufrecht. Dies betrifft auch die Zurverfügungstellung von Sachmitteln, die zur vertragsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderlich sind, zum Beispiel die zur Verfügung Stellung von Veranstaltungsräumen, von Infrastruktur wie zum Beispiel Beamer und Flipcharts sowie die Bewirtung der bei der Auftragserbringung beteiligten Mitarbeiter des Auftraggebers.
4.2 Der Auftraggeber wird sicherstellen, dass an jedem zur Verfügung gestellten Computerarbeitsplatz geeignete Backup-, Sicherheits- und Virenprüfverfahren eingerichtet sind. Jede Partei wirkt innerhalb ihres Einflussbereichs darauf hin, dass diese im allgemein üblichen Umfang zur Anwendung gebracht werden.
4.3 Der Auftraggeber wird Dr. Kuhn sämtliche Informationen, derer Dr. Kuhn zur vertragsgemäßen Durchführung des Auftrags bedarf, rechtzeitig zur Verfügung stellen. Er wird Dr. Kuhn unverzüglich über alle ihm bekannten Ereignisse, Umstände und Veränderungen informieren, die geeignet sind, die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen zu beeinflussen.
4.4 Der Auftraggeber wird seine Mitwirkungsleistungen sorgfältig, fehlerfrei und in sachgerechter Qualität erbringen. Dr. Kuhn ist nicht verpflichtet, die Qualität bzw. Fehlerfreiheit von Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers oder die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen zu überprüfen.
4.5 Erfüllt der Auftraggeber seine vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen bzw. innerhalb einer von Dr. Kuhn gesetzten zumutbaren Frist, und weist Dr. Kuhn den Auftraggeber darauf hin, so gilt Folgendes:
  • Der Auftraggeber ersetzt Dr. Kuhn vom Zeitpunkt des Zugangs des Hinweises an sämtliche infolge der Pflichtverletzung entstehenden Mehrkosten auf Grundlage der dem Vertrag zugrunde gelegten Vergütungssätze oder – falls solche bei Festpreisaufträgen nicht ausgewiesen sind – auf der Grundlage eines Standardvergütungssatzes von 1.600 Euro (Qualitätsmanagement-Projekte 1.200 Euro) pro Beratertag zuzüglich Spesen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zu ersetzen sind insbesondere Mehrkosten, die Dr. Kuhn dadurch entstehen, dass seine Mitarbeiter und Unterauftragnehmer vorübergehend nicht produktiv im Rahmen dieses oder eines anderen Auftrags eingesetzt werden können. Auf Wunsch des Auftraggebers hin werden sich die Parteien bemühen, eine befriedigende Lösung auf anderem Wege, etwa durch Änderung der vertraglichen Leistungen, zu finden.
  • Etwaige von Dr. Kuhn zugesagte Termine oder Fristen gelten als um den Zeitraum verlängert, den der Auftraggeber ab Zugang des Hinweises durch Dr. Kuhn zur Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten benötigt.
4.6 Wenn terminierte Veranstaltungen nicht stattfinden können, müssen diese spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Termin schriftlich storniert werden. Nicht rechtzeitige Absagen aus Gründen, die der Auftraggeber beeinflussen kann, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5 Schutz- und Nutzungsrechte; Weitergabe von Arbeitsergebnissen an Dritte
5.1 Dr. Kuhn überträgt die Rechte an dem von Dr. Kuhn geschaffenen geistigen Eigentum nach Erhalt der vereinbarten Vergütung in dem Umfang, in dem dies erforderlich ist, um die Zwecke des Vertrages zu erreichen. Die Rechte können auf Dritte nach Maßgabe von Ziffer 5.3 übertragen werden.
5.2 Dr. Kuhn hat das ausschließliche Recht, von Dr. Kuhn entwickeltes geistiges Eigentum weltweit im eigenen Namen patentrechtlich und – sofern möglich – urheberrechtlich anzumelden und so entstandene Rechte zu nutzen.
5.3 Der Auftraggeber ist befugt, den mit ihm verbundenen Unternehmen (§§ 15 ff. AktG gelten ggf. analog), soweit dies zur Verwirklichung des mit dem Auftrag verfolgten Zwecks erforderlich ist, ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an von Dr. Kuhn erstellten Arbeitsergebnissen einzuräumen. Darüber hinaus ist der Auftraggeber nur mit schriftlicher Zustimmung von Dr. Kuhn berechtigt, von Dr. Kuhn erstellte Arbeitsergebnisse oder Vervielfältigungen desselben an Dritte weiterzugeben. Dr. Kuhn übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Auftraggeber oder Dritten – einschließlich der verbundenen Unternehmen – infolge einer zulässigen oder unzulässigen Weitergabe entstehen. Der Auftraggeber stellt Dr. Kuhn von etwaigen Ansprüchen Dritter infolge der Weitergabe von Arbeitsergebnissen frei.
5.4 Dem Auftraggeber vertraglich eingeräumte Nutzungs- oder sonstige Rechte hindern – vorbehaltlich der Geheimhaltungsvorschriften in Ziffer 10. – weder Dr. Kuhn noch andere Dr. Kuhn angehörende Unternehmen, anlässlich der Durchführung des Vertrags gewonnene Techniken, Methoden oder sonstiges Know-how, welches sich durch allgemeine Anwendbarkeit auszeichnet, in Zukunft zu verwenden.
6 Vergütung; Verzugsfolgen; Aufrechnungsausschluss;
6.1 Dr. Kuhn hat neben seiner Vergütung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen und auf Zahlung der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Auftraggeber trägt sonstige aus dem Auftrag resultierende Steuern, zu deren Zahlung er gesetzlich verpflichtet ist, selbst. Ist eine Vergütung nach Aufwand vereinbart, so stellt Dr. Kuhn seine Honorarforderungen und Auslagen monatlich nachträglich in Rechnung. Tagessätze basieren auf einem 8-Stunden-Tag, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
6.2 Sämtliche Rechnungsbeträge werden mit Zugang der Rechnung ohne Abzug von Skonti fällig. Verzug tritt mit Ablauf von 30 Tagen nach Fälligkeit ein.
6.3 Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Dr. Kuhn auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
7 Abnahme und Gewährleistung
Auf Werkleistungen finden die folgenden Regelungen dieser Ziffer 7 Anwendung:
7.1 Weisen die Arbeitsergebnisse unwesentliche Mängel auf, kann der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigern. Dr. Kuhn wird solche Mängel in angemessener Frist beseitigen, soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist.
7.2 Dr. Kuhn kann die Teilabnahme von einzelnen Arbeitsergebnissen zumindest dann verlangen, wenn deren vertragsgemäße Erstellung unabhängig von anderen, noch nicht abgenommenen Ergebnissen beurteilt werden kann und sie eine notwendige Grundlage für weitere Arbeiten darstellen.
7.3 Dr. Kuhn leistet in erster Linie durch Nachbesserung Gewähr. Der Auftraggeber kann Dr. Kuhn eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmen, dass er die Beseitigung des Mangels nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Wandelung) verlangen. Letzteres gilt bei Mängeln, die sich auf teilabnahmefähige Leistungsteile beschränken, nur hinsichtlich dieser Leistungsteile, sofern die übrigen Leistungsteile dann für den Auftraggeber noch wirtschaftlich sinnvoll nutzbar sind.
7.4 Verweigert der Auftraggeber die Abnahme, so kann ihm Dr. Kuhn hierzu schriftlich eine angemessene Frist zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abnahme als erfolgt, falls Dr. Kuhn den Auftraggeber bei der Fristsetzung auf diese Folge hingewiesen hatte.
7.5 Dr. Kuhn übernimmt keine Gewährleistung für Mängel, die darauf beruhen, dass Dr. Kuhn bei der Erbringung seiner Leistungen Anforderungen des Auftraggebers hinsichtlich der Erstellung von Arbeitsergebnissen berücksichtigt hat, die nicht vertraglich vereinbart waren. Dies gilt jedoch nur, falls Dr. Kuhn den Auftraggeber zuvor schriftlich darauf hingewiesen hat, dass die Mängelfreiheit der Leistung bei Berücksichtigung der Anforderungen nicht gewährleistet werden kann.
7.6 Unterstützt Dr. Kuhn den Auftraggeber bei der Analyse von gemeldeten Mängeln, und stellt sich dabei heraus, dass Dr. Kuhn keine Gewährleistungspflicht trifft, so wird Dr. Kuhn diese Leistungen dem Auftraggeber zu den dem Auftrag zugrundeliegenden Vergütungssätzen oder – falls solche bei Festpreisaufträgen nicht ausgewiesen sind – auf der Grundlage eines Standardvergütungssatzes von 1.600 Euro (Qualitätsmanagement-Projekte 1.200 Euro) pro Beratertag zuzüglich Spesen und der gesetzlichen Mehrwertsteür in Rechnung stellen.
8 Haftung
8.1 Dr. Kuhn haftet unbeschränkt für von Dr. Jürgen Kuhn selbst und leitenden Angestellten von Dr. Kuhn vorsätzlich verursachte Schäden und für weitere, gesetzliche Ansprüche, die nicht eingeschränkt werden können.
8.2 Im Falle grober Fahrlässigkeit einfacher Angestellter von Dr. Kuhn ist die Haftung von Dr. Kuhn unabhängig vom Rechtsgrund insgesamt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
8.3 Die Beschränkung gemäß Ziffer 8.2 gilt auch in allen Fällen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
8.4 Außerhalb des in den Ziffern 8.1-8.3 geregelten Bereichs ist die Haftung von Dr. Kuhn für sämtliche Schäden unabhängig vom Rechtsgrund auf insgesamt EUR 25.000 (fünfundzwanzigtausend Euro) beschränkt. Für solche Ansprüche beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre, sofern nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungsfrist bestimmt ist.
9 Schutzrechte Dritter
9.1 Sollten die Arbeitsergebnisse von Dr. Kuhn Rechte Dritter verletzen, wird Dr. Kuhn sie so verändern, dass die vertraglichen Ansprüche des Auftraggebers erhalten bleiben. Der Auftraggeber wird gegebenenfalls notwendige Änderungen oder Ergänzungen der Arbeitsergebnisse nach Treu und Glauben zustimmen.
9.2 Wird der Auftraggeber durch Dritte wegen angeblicher Verletzung deren Schutzrechte in der Verwendung der von Dr. Kuhn gelieferten Arbeitsergebnisse beeinträchtigt, wird Dr. Kuhn den Auftraggeber von solchen Ansprüchen unverzüglich frei halten und dafür Sorge tragen, dass die Beeinträchtigung entfällt, sofern der Auftraggeber
  • Dr. Kuhn unverzüglich von der Beeinträchtigung unterrichtet,
  • Dr. Kuhn und den von Dr. Kuhn beauftragten Rechtsvertretern hinsichtlich solcher Ansprüche eine uneingeschränkte Vollmacht zur Vertretung in eigener Sache gegenüber dem Dritten erteilt, und
  • Dr. Kuhn gegen Kostenerstattung bei der Abwehr solcher Ansprüche laufend unterstützt.
9.3 Die Haftungsfreistellung gemäß Ziffer 9.2 findet keine Anwendung, falls Ansprüche eines Dritten darauf beruhen, dass die Arbeitsergebnisse vom Auftraggeber oder einem Dritten verändert wurden oder unter Einsatzbedingungen genutzt werden, mit denen Dr. Kuhn nicht rechnen musste. In diesem Fall stellt der Auftraggeber Dr. Kuhn von allen Kosten frei, die Dr. Kuhn infolge einer vom Dritten behaupteten Schutzrechtsverletzung entstehen.
10 Vertraulichkeit; Datenschutz
10.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei – auch nach Vertragsbeendigung – nicht an Dritte weiterzugeben. Sie werden zumutbare Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass unbefugte Dritte Zugriff auf die vertraulichen Informationen erlangen. Soweit dies zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist, kann Dr. Kuhn gegenüber seinen Unterauftragnehmern vertrauliche Informationen offen legen. Auch ist Dr. Kuhn zur Offenlegung gegenüber Unternehmen des Dr. Kuhn-Verbundes gemäß Ziffer 5.4 befugt. Dr. Kuhn steht dafür ein, dass diese Unternehmen und etwaige Unterauftragnehmer von Dr. Kuhn die in Ziffer 10. enthaltenen Regelungen entsprechend beachten.
10.2 Als vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung gelten sämtliche Informationen, die der einen Partei („informierte Partei“) von der anderen Partei („informierende Partei“) im Rahmen bzw. zum Zwecke der Vertragsdurchführung entweder mündlich oder schriftlich oder in jeder anderen Form zur Verfügung gestellt werden, wenn sie (1) deutlich als vertrauliche Informationen kenntlich gemacht sind oder (2) aufgrund ihres Inhalts offensichtlich vertraulich sind. Allgemein anwendbare Methoden und Vorgehensweisen sind nur dann vertraulich, wenn sie von der informierenden Partei bereits außerhalb des Auftrags entwickelt wurden. Der Begriff ‚vertrauliche Informationen‘ umfasst nicht solche Informationen, die
  • allgemein bekannt bzw. zugänglich sind oder werden (es sei denn aufgrund einer Verletzung dieser Vereinbarung),
  • sich bereits im Besitz der informierten Partei befanden, bevor diese sie von der informierenden Partei erhält,
  • von der informierten Partei nachweisbar unabhängig von dem Auftrag entwickelt werden, oder
  • von einem Dritten erlangt werden, der berechtigt ist, diese Informationen uneingeschränkt offen zu legen.
10.3 Sofern eine Partei aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder einer Anordnung eines zuständigen Gerichts oder einer zuständigen Behörde verpflichtet ist, vertrauliche Informationen offen zu legen, wird sie dies der anderen Partei unverzüglich nach Kenntniserlangung mitteilen.
10.4 Jede Partei wird dafür sorgen, dass die in ihrer Unternehmenssphäre stattfindenden Datenbewegungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für alle Datenbewegungen, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind, vom jeweiligen Datensubjekt die erforderlichen Einwilligungen zu beschaffen oder gesetzliche Erlaubnistatbestände nachzuweisen. Die Mitarbeiter von Dr. Kuhn sind gemäß § 5 Bundesdatenschutzgesetz auf das Datengeheimnis verpflichtet.
11 Kündigung
Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen. Wichtige Gründe kann eine Partei jedenfalls dann geltend machen, wenn
  • die andere Partei eine wesentliche Vertragspflicht verletzt und die Vertragsverletzung nicht innerhalb einer schriftlich gesetzten angemessenen Abhilfefrist behoben wird, obwohl sich die betroffene Partei bei Fristsetzung für den Fall des erfolglosen Fristablaufs ausdrücklich eine fristlose Kündigung vorbehalten hat, oder
  • mindestens zwei Monate zuvor ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der anderen Partei gestellt und nicht wieder zurückgenommen wurde.
12 Herausgabe von Unterlagen und sonstigen Informationsträgern
Nach Vertragsbeendigung gibt jede Partei die der anderen Partei gehörenden Unterlagen und sonstigen Datenträger sowie Kopien davon heraus. Jedoch ist Dr. Kuhn befugt, ausschließlich zu Beweis- und Qualitätssicherungszwecken jeweils eine Kopie der herauszugebenden Unterlagen einzubehalten.
13 Vertragsbestandteile; Schriftformerfordernis
Vertragsbestandteil werden bestimmte Unterlagen und Dokumente – mit Ausnahme dieser AGB – nur, soweit im Vertragstext ausdrücklich auf sie bzw. Teile davon Bezug genommen wird. Darüber hinaus bestehen keine wirksamen Nebenabreden. Vertragsänderungen oder sonstige den Vertrag betreffende rechtserhebliche Erklärungen (z. B. Verzicht, Kündigung) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für eine Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
14 Anzuwendendes Recht; Gerichtsstand
14.1 Für den Auftrag, die Durchführung und sich daraus ergebende Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.2 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von Dr. Kuhn.
15 Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten
Dr. Kuhn speichert und verarbeitet die Kundendaten. Die Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten erfolgt ausschließlich zu Abwicklungs- und Abrechnungszwecken und werden nicht an Dritte weitergeleitet. Dr. Kuhn behält sich vor, die Daten für Werbe- und Informationsaktionen zu nutzen.